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Hilfe nach § 30 SGB VIII

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

 

Zielgruppe

 

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder ab etwa 10 Jahren bzw. Jugendliche, die in ihrer emotionalen und psychosozialen Entwicklung beeinträchtigt sind oder gesundheitliche oder / und schulische Probleme haben.

Die Klientinnen / die Klienten sollten in der Lage sein, eigene Ziele zu formulieren und angebotene Hilfe im Sinne ihrer Zielsetzung anzunehmen und umzusetzen. Parallel dazu soll ein Beratungsangebot für die Eltern den Prozess stützen und die Entwicklung des Kindes stabilisieren.

Zudem richtet sich das Angebot an Jugendliche mit Entwicklungsproblemen, bei denen aufgrund des familiären Backgrounds eine Verselbständigung (eigene Whg.) angebracht ist; hier ist ein Übergang in Hilfe für Junge Volljährige möglich und sinnvoll.

 

Durchführung

 

Diese ambulante Hilfe wird als überwiegend aufsuchende Hilfe im Rahmen von Fachleistungsstunden erbracht in Form von:

 

  • sozialtherapeutisch ausgerichteter Beziehungsarbeit
  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie und problemrelevanter Lebenswelt
  • Neuerschließung eines sozialen Umfeldes
  • Krisenintervention

 

Inhalte und Ziele der Arbeit

 

  • Das Reflektieren der eigenen Wahrnehmung und des eigenen Handelns mit dem Ziel, das Gefühl von Selbstwirksamkeit zu entwickeln und dies als positiven Verstärker zu etablieren,
  • Erlernen von bewusstem und selbständigem, verantwortungsvollen Handeln unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Bedürfnisse und Fähigkeiten,
  • Auf- und Ausbau der Selbsthilfekompetenzen,
  • Überwindung eingefahrener negativer selbst- und fremdschädigender Verhaltensweisen,
  • Verhinderung von Fremdunterbringung.
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