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Hilfe nach § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

 

Zielgruppe

 

Die SPFH ist eine intensive ambulante Hilfe, die in der Regel auf eine längere Zeitdauer angelegt ist (bis zu 1,5 Jahre, oder nach Fachgespräch darüber hinaus) und sich an Familien, Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen richtet, deren Lebenssituation durch eine hohe Problembelastung, oft auch Mehrfachbelastung und/ oder durch Häufung von akuten Krisen oder Konfliktsituationen gekennzeichnet ist. Das Selbsthilfepotential dieser Familiensysteme ist dabei in der Regel in Teilbereichen belastet oder gänzlich erschöpft.

Die Hilfe ist sowohl geeignet für Familiensysteme, in denen ein Problembewusstsein als auch Ressourcen zur Bewältigung vorhanden sind, als auch für Familiensysteme, in denen dieses weniger/ kaum gegeben ist.

Problemlagen, bei denen die SPFH einsetzt, können sein:

Erziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Erfahrungen mit psychischer oder/ und physischer Gewalt, Schulängste und Schulversagen, kindlich/ jugendliche Dissozialität und Kriminalität, gravierende Ablösungs- und Trennungskonflikte, Einschränkung durch eine psychische Erkrankung eines Elternteils/ beider Elternteile, Konflikte in Familien mit Migrationshintergrund oder interkulturellen Problemlagen, Auseinandersetzungen/Konfrontation mit Bedrohung und Anwendung von Gewalt.

 

Durchführung

 

Die SPFH wird im Rahmen von Fachleistungsstunden als überwiegend aufsuchende, intensive Arbeit mit dem jeweiligen Familiensystem und weiteren, problemrelevanten Kontexten in deren sozialen Umfeld in Form von Beratung, Betreuung und therapeutischen Elementen geleistet. Hierbei kann es sich sowohl um ein Einzel- oder Familiensetting handeln. Schwerpunkte der Arbeit sind:

 

  • Sozialtherapeutisch ausgerichtete Beziehungsarbeit
  • Genogramm- und Biographiearbeit
  • Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen
  • Klärung der Elternrolle
  • Verdeutlichung der Rollengrenzen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
  • Einleitung und Einübung von Verhaltensweisen, die die Beziehung zwischen Eltern und Kindern wieder tragfähig macht
  • Wiederherstellung gewaltfreier elterlicher Autorität
  • Verstärkung elterlicher Präsenz
  • Aktivierung eines Netzwerks im familiären/ sozialen Umfeld als Hintergrundpräsenz zur Stützung elterlicher Autorität
  • Begleitung und Unterstützung bei Problemen und Konflikten von Eltern und Kindern/ Jugendlichen außerhalb des Familiensystems
  • Die Kooperation mit anderen Institutionen, sowie Fachdiensten ist Teil der SPFH in dem Maße, wie es die jeweilige Indikation, wie z. B. medizinische, erforderlich macht. Konkret bedeutet dies eine Hilfestellung bei der Vereinbarung oder und Begleitung von Terminen bei Ärzten (vor allem Kinderärzten), Hebammen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Erwachsenenpsychotherapeuten, Logopäden, Frühförderung, SPZ, Kinder- und Jugend- bzw. Erwachsenenpsychiatrie, Schuldnerberatungsstelle, Jobcenter u.a.

 

Ziele und Inhalte der Arbeit

 

  • Grundsicherung und Stabilisierung von Familien- und Lebensgemeinschaften mit Kindern
  • Verhinderung von Kindeswohlgefährdung
  • Reflexion und Veränderung der Kommunikationsstrukturen und Beziehungsmuster
  • Ressourcen erkennen, ausbauen und hilfreich einsetzen lernen
  • Handlungs- und Erziehungskompetenz wiedererlangen, stärken und erweitern
  • Selbstbewusstsein und Bewusstsein zur Übernahme von Verantwortung stärken
  • Verbesserung der Lebensqualität

 

Eine besondere Form im Rahmen der SPFH stellen die begleiteten Umgangskontakte, sowie Clearing und Verfahren nach § 8a dar, die wir auch anbieten.

 

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