Arbeitsplatzsicherung
Eine Hörbehinderung kann den Arbeitsalltag erschweren und fordert besondere Bedingungen, um Kommunikation gut zu gestalten. Die Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes können Ihnen dabei unterstützend zur Seite stehen. Wir beraten Menschen mit einer Hörbehinderung und deren Arbeitgeber*innen bei behinderungsspezifischen Fragestellungen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Unterstützungsmöglichkeiten sind beispielsweise:
- Information von Kolleg*innen und Vorgesetzte zu Auswirkungen der Hörbehinderung und hilfreichen Kommunikationsbedingunge
- Beratung zu Hilfsmitteln, um den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten sowie Hilfe bei der Antragsstellung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit, Fachstelle Menschen mit Behinderung im Beruf oder möglichen Reha-Trägern
- Beratung zu dem Einsatz und der Kostenübernahme von Gebärden- oder Schriftdolmetscher*innen
- Beratung zu einer behinderungsgerechten und barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung sowie Weiterbildungsplanung
- Beratung von Arbeitgeber*innen zu Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleiches bei außergewöhnlichen Belastungen
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer*in mit Hörbehinderung Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz wünschen oder als Arbeitgeber*in eine*n Mitarbeiter*in oder Auszubildende*n mit Hörbehinderung beschäftigen oder zukünftig beschäftigen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Kontakt zu uns
Sie erreichen uns
- per Fax: 0251 61 85 151
- über den Messenger Dienst SIGNAL oder per SMS
Wir bieten auch Onlineberatungen über die Dienste GoogleMeet oder BigBlueButton.
Ansprechpartner*innen
für die Arbeitsplätze in Münster


für die Arbeitsplätze in den Kreisen Borken, Bocholt, Coesfeld


heike.kerkhoff@ifd-westfalen.de
Tel.: 02861 80 29 367
Dipl. Sozialpädagogin, Fachberaterin für hörbehinderte Menschen