Arbeitsplatzsicherung
Eine Hörbehinderung kann den Arbeitsalltag erschweren und fordert besondere Bedingungen, um Kommunikation gut zu gestalten. Die Mitarbeiter*innen des Integrationsfachdienstes können Ihnen dabei unterstützend zur Seite stehen. Wir beraten Menschen mit einer Hörbehinderung und deren Arbeitgeber*innen bei behinderungsspezifischen Fragestellungen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Unterstützungsmöglichkeiten sind beispielsweise:
- Information von Kolleg*innen und Vorgesetzte zu Auswirkungen der Hörbehinderung und hilfreichen Kommunikationsbedingunge
- Beratung zu Hilfsmitteln, um den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten sowie Hilfe bei der Antragsstellung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit, Fachstelle Menschen mit Behinderung im Beruf oder möglichen Reha-Trägern
- Beratung zu dem Einsatz und der Kostenübernahme von Gebärden- oder Schriftdolmetscher*innen
- Beratung zu einer behinderungsgerechten und barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung sowie Weiterbildungsplanung
- Beratung von Arbeitgeber*innen zu Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleiches bei außergewöhnlichen Belastungen
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer*in mit Hörbehinderung Unterstützung an Ihrem Arbeitsplatz wünschen oder als Arbeitgeber*in eine*n Mitarbeiter*in oder Auszubildende*n mit Hörbehinderung beschäftigen oder zukünftig beschäftigen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Kontakt zu uns
Sie erreichen uns
- Telefon, E-Mail (s. rechts) oder zentrales Fax: 0251 61 85 151
SMS, SIGNAL
Videoberatung: SIGNAL, Microsoft Teams (bitte Termin vereinbaren)
Wir bieten auch Onlineberatungen an.
Ansprechpartner*innen
für die Arbeitsplätze in Münster