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Hilfen nach § 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

 

Zielgruppe

 

Diese Hilfeform richtet sich an Junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren, die Hilfe bei oder nach ihrer Verselbständigung benötigen. Dabei handelt es sich um Klienten aus Familien mit längerfristiger Krisen- oder Ablösesituationen, in denen sich die Konflikte nicht durch andere Hilfeangebote beheben lassen, oder junge Volljährige, die aus anderen (betreuten) Wohnformen nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren möchten aus pädagogisch plausiblen Gründen.

 

Durchführung

 

Die Hilfe findet im Rahmen von Fachleistungsstunden ambulant im Lebensumfeld der Klienten statt und wird in der Regel von einer Fachkraft durchgeführt.

 

Inhalte und Ziele der Arbeit

 

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Einüben und Verfestigen alltagspraktischer Fähigkeiten (Haushaltsführung, Umgang mit Geld usw.)
  • Unterstützung bei Behördengängen, Antragstellungen
  • Begleitung und Unterstützung bei Fragestellungen in der Schule, Ausbildung, sowie im Praktikum und Beruf
  • Unterstützung beim (Wieder-) Aufbau eines sozialen Netzwerkes
  • Entwickeln der Eigenverantwortung bzw. Sorge für die eigene physische und psychische Gesundheit
  • Unterstützung in der Suche und ggf. Begleitung zu Hilfeangeboten außerhalb der Jugendhilfe (Therapie ambulant oder/und stationär, psychiatrische Anbindung, Selbsthilfegruppen etc.)
  • Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
  • Biographiearbeit
  • Reflektieren eigener Wahrnehmung und eigenen Handelns als wirksame Faktoren
  • Ressourcenarbeit mit dem Ziel, bewusstes, eigenverantwortliches und selbständiges Handeln zu entwickeln oder zu verstärken, vor allem selbstschädigendes Handeln abzubauen oder einzustellen
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